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Ausbau der A61 ebenfalls im „Vordringlichen Bedarf “ Kein positives Votum nach unserem Einwand

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Die Lektüre des vielbeschworenen Bundesverkehrswegeplanes beschäftigt zur Zeit sämtliche Gremien und man freut sich naturgemäß auch gerne mal öffentlich über Straßenbauvorhaben des Bundes, die zumindest auf dem Papier als wichtig eingestuft werden.

Wir wollen aber grundsätzlich aufklären und informieren und so können wir nach derzeitigem Wissensstand feststellen, dass in der überschaubaren Liste der beschriebenen Projekte im Rhein-Sieg-Kreis, drei Maßnahmen unser Gemeindegebiet betreffen.

Die Ortsumgehung Ludendorf / Essig, ist in dem bis 2030 geltenden Plan als „Weiterer Bedarf“ eingestuft mit einem Nutzen-Kostenverhältnis 5,8 ( Bewertungszahl 0= kein Nutzen).

Die Ortsumgehung Miel und der Ausbau der A61 sind gleichwertig im „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden. Dabei liegt das Nutzen-Kostenverhältnis (NKV) für Miel bei 5,5 und für den Ausbau der A61 bei >10 . Hierbei spielen jedoch weitere Faktoren eine gewichtige Rolle.

Was bedeuten diese Zahlen und was bedeuten die Einstufungen denn jetzt genau ?

Ludendorf und Essig brauchen sich scheinbar erst einmal keine größeren Hoffnungen auf eine Umgehung machen, weil der Bund die Einstufung „Weiterer Bedarf“ erst an dritter Stelle sieht, obwohl in dem Fall der festgestellte Nutzen immerhin eher höher ausgerechnet wurde. Schade !

Miel ist dagegen näher an der Ortsumgehung dran. Die Hochstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ sowie der weit fortgeschrittene Planungsstand lassen eine Realisierung zumindest wahrscheinlicher wirken. Die mittlere Nutzenbewertung liegt immer noch höher, als bei einigen vergleichbaren Projekten.

Der 6-spurige Ausbau der A61 wurde ebenso vom Bund in den „Vordringlichen Bedarf“ gehoben, weil sie gemeinsam mit der A3 die Zweite belastbare Nord – Südverbindung entlang der Rheinschiene darstellt.

Der hohe Nutzenfaktor spricht dabei eher für eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit, weil das Bundesverkehrsministerium bereits angekündigt hatte, Maßnahmen mit hohem Nutzen-Kostenverhältnis besonders zu fördern.

Jedoch sind hierzu noch keine Planungsstände bekannt.

Wann kommt jetzt was ?

Das kann zur Zeit definitiv nicht ehrlich beantwortet oder auch nur geschätzt werden. Der Bundesverkehrswegeplan ist bis 2030 ausgelegt und stellt zunächst hauptsächlich eine politische Willenserklärung dar.

Erwartungen oder Befürchtungen können darum nur bedingt daraus abgeleitet werden, weil zum einen die jeweilige Umsetzung lange dauert und zum anderen die Gefahr von Enttäuschungen besteht.

Bringt der 6- spurige Ausbau der A61 Vorteile für Swisttal ?

Wir haben aus Sicht des Bundes sogar Verständnis für die systematischen Ausbauabsichten.

Für Swisttal können wir aber keinen direkten Vorteil erkennen und handeln als Unabhängige Wählervereinigung nur zum Wohle unserer Gemeinde.

Verkehrsbedingte Staus oder ein Verkehrschaos wie im Raum Bonn gibt es in Swisttal zum Glück fast nicht. Staus haben in unserem Bereich meistens ein Unfallgeschehen als Ursache und verstopfte Ortsdurchfahrten durch den Umleitungsverkehr stellen auch dann eher die Ausnahme dar .

Weiteren Landverbrauch für den Autobahnausbau wollen wir ebenso wenig, wie eine Zunahme von  Verkehrslärm und Abgasen und können darum selbstverständlich ganz klar kein positives Votum dafür abgeben.

Nach unserem Einwand im jüngsten Planungs- und Verkehrsausschuss wird nun keine Stellungnahme der Gemeinde zum vorgesehenen Ausbau der A61 abgegeben.

Unabhängige Wählervereinigung

Bürger für Swisttal (BfS)

 

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