BfS Logo

BfS gegen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Bild: Quelle Pixabay Bilder kostenlos

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Swisttal am 23.01.2021 wurde ein Antrag der SPD beraten, wonach die Ausschutzvorsitzenden der Fachausschüsse 228,50 Euro als Aufwandsentschädigung pro Monat oder pro Sitzung erhalten sollen. Begründet wurde der Antrag unter anderem mit dem zusätzlichen Aufwand für die Ausschussvorsitzenden, sich inhaltlich in die Ausschussvorlagen einzuarbeiten.

Die BfS hat sich ausdrücklich gegen die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ausgesprochen, da die Höhe der Entschädigung völlig unangemessen ist. Außerdem würden sich alle ehrenamtlichen Vertreter*innen in den Fachausschüssen gleichermaßen für die Inhalte der Sitzungen vorbereiten.

Grundlage für die Entscheidung für oder gegen die Aufwandsentschädigung bildet die Hauptsatzung der Gemeindeordnung, welche auf Grundlage des § 45 der ab 1.11.2020 gültigen Entschädigungsverordnung nach Abstimmung des Rates mit einer Zweidrittel-Mehrheit entsprechend geändert werden müsste. Die Höhe der Entschädigung wird vom Land NRW vorgegeben und kann nicht geändert werden.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Rat am 23.01.2021 waren 38 Ratsmitglieder anwesend. Sieben Ratsmitglieder durften aufgrund ihrer Befangenheit als Ausschussvorsitzende nicht mitstimmen. Somit konnte der Rat nur mit 32 Mitgliedern abstimmen. Zur Zweidrittel-Mehrheit für oder gegen die Aufwandsentschädigung wurden 26 Stimmen benötigt.

Gegen eine Einführung der Aufwandsentschädigung stimmten 25 Mitglieder des Rates, für die Einführung sieben Mitglieder der SPD-Fraktion. Somit konnte mit nur sieben Stimmen der SPD-Fraktion der Beschluss zur Erhöhung durchgesetzt werden.

Durch die Befangenheit von sieben Ratsmitgliedern wurden die bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Rat aufgehoben. Die BfS konnte sich deshalb dem Antrag der CDU anschließen, einen Prüfantrag an die Aufsichtsbehörde zu stellen. Diese soll prüfen, ob unter diesen besonderen Umständen bei der Abstimmung und der daraus resultierenden Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse im Rat eine relative Zweidrittel-Mehrheit (in Bezug auf die Zahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder) anzuwenden sei. Das Ergebnis bleibt es abzuwarten.

Bürger für Swisttal (BfS)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

BfS Logo