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Leserbrief zum Artikel im Generalanzeiger Bonn vom 6.01.2016 „CDU fordert Einigung im Streit um Stimmrecht“

Bravo, endlich wacht eine große Partei auf und bietet den politischen Unverschämtheiten abtrünniger BfSler Paroli. Die Behauptungen von Herrn Peters sind mehr als abenteuerlich. Sie sind eine Verhöhnung und Missachtung aller Wähler. Eine abgespaltene Gruppe, ausgeschlossen aus ihrer Wählervereinigung und ohne jeglichen Wählerauftrag macht sich zum Opfer der Demokratie, indem sie die Sitzverteilung in den Ausschüssen als gegen den Wählerwillen gerichtet darstellt.
Allerdings begeht auch die CDU den Fehler, die frei erfundene selbstherrliche Namensgebung zu übernehmen. Ich wiederhole, dass die Sogenannten vorsätzlich den falschen Eindruck vertreten, dass sie uns Swisttaler vertreten. Das weise ich auf das Schärfste zurück und fordere die Parteien im Rat auf, diese Phantasiebezeichnung zu boykottieren. Die Swisttaler Bürger werden es danken.
Moralisch kann ein Gemeinderat insgesamt mit einer Fraktion mit einem nicht durch eine Wahl legitimierten Namen gar nicht für alle Bürger sprechen, auch wenn dies rechtlich möglich sein mag.
5 Parteien wurden gewählt, jetzt haben wir 6 Fraktionen. Politisch lachhaft.

Die BfS kann ich nur auffordern, auf keinen Fall nachzugeben. Die Abtrünnigen sind ohne jeglichen Auftrag im Gemeinderat und können ihn auch nicht von der BfS zugestanden bekommen. 
Eine Tube Kleberentferner könnte das Problem doch lösen?
 

Mit freundlichem Gruß
Peter Haarhaus – Buschhoven

Ein Kommentar

  1. Brigitte Aulenbach sagt:

    Diesem Beitrag von Herrn Haarhaus kann ich voll zustimmen. Der Wählerauftrag ist an die BfS ergangen. Die Splittergruppe von Herrn Peters „Die Swisttaler“ hat bisher nur großen Unmut und Ärger hervor gebracht, eine niveauvolle Arbeit im Rat kann so nicht gewährleistet werden. Den aus der BfS ausgetretenen vier Herren muss klar sein, dass sie keinen Wählerauftrag haben. Eine ehrliche Ratsarbeit sollte wichtiger sein als die Suche nach neuen „Pöstchen“.
    Brigitte Aulenbach

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